Von den wichtigsten Handelspartnern der GUS (Russland, Kasachstand, Belarus, Armenien und Kirgistan) wurde eine Zollunion gegründet, die den innergemeinschaftlichen Warenverkehr vereinfachen soll. Ziel war und ist es, importierte Güter innerhalb der Zone, ohne zusätzliche Zölle und Steuern, bewegen zu können.
Zwischen den Ländern der Zollunion wurde ein einheitliches Verzeichniss von Waren erstellt, die nach der neuen Vorschrift zertifiziert werden müssen. Im diesem Zusammenhang werden seit Mitte des Jahres 2010 keine Anträge auf die Erteilung eines Hygienezertifikates (sanitätsepidemiologischen Zertifikaten) mehr angenommen.
Nach der neuen Verordnung werden zwei Dokumente zur Bestätigung der Konformität der Hygienenormen ausgestellt:
Das Zertifikat wird vom staatlichen Amt im Bereich des Verbraucherschutzes und Gesundheit erstellt und ist in allen Ländern der Zollunion 5 Jahre gültig.
Die Registrierung/Zertifikat ist u.a. für folgende Produktgruppen vorgeschrieben:
Kosmetikerzeugnisse
Lebensmittelzusatzstoffe
Verpackungsmaterial für Lebensmittel
Bekleidung für Kinder und Kleinkinder
Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel
Trinkwasseraufbereitung
Die Erstellung der staatlichen Registrierung beträgt i.d.R. 20 - 60 Werktage.
Die Expertise bescheinigt, dass die Erzeugnisse entsprechend den hygienischen Vorschriften der Zollunion hergestellt werden.
Die Erstellung der Expertise beträgt i.d.R. 14-21 Werktage.
Beide Zertifikate sind solange gültig wie das jeweilige Produkt unter der im Dokument genannten Bezeichnung produziert und vertrieben wird.
Wir prüfen gerne, ob Ihre Erzeugnisse unter die Zertifizierungspflicht der Zollunion fallen.
Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme entweder unser Online-Anfragenformular oder wenden Sie sich doch direkt an einen unserer Mitarbeiter aus der Fachabteilung, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen!
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