RTN

Die Rostechnadzorzulassung (RTN-Zulassung) ist eine Zulassung, welche früher die Inbetriebnahme einer Anlage oder Ausrüstung des Antragstellers auf Produktionsstätten, von denen potentielle Gefahren ausgehen, offiziell zugelassen hat. Dafür war der föderale Dienst für ökologische, technologische und atomare Überwachung ROSTECHNADZOR Russland (ehemalig GGTN – GOSGORTECHNADZOR) zuständig.

Durch das föderale Gesetz Nr. 186-FZ vom 02.07.2013 wurden folgende Bereiche neu geregelt:

- Vorschriften zur Bestätigung der industriellen Sicherheit

- Präzisierung einzelner Vollmachten staatlicher Aufsichtsbehörden bei der Durchführung von Verwaltungs- und Zulassungsverfahren

Mit diesem Gesetz sind die Zuständigkeiten und Aufgaben neu geregelt worden. Somit wird vom Rostechnadsor (RTN) nur noch die Bestätigung von Expertisen der industriellen Sicherheit begutachtet und in ein spezielles Register eingetragen.

Dazu ist eine gesetzliche Frist von fünf Werktagen ab Eingang der Dokumente beim Rostechnadzor vorgeschrieben worden. Die Expertisen dürfen nach Eintragung in das Register sofort verwendet werden.

Dies bedeutet, dass die Expertisen erstellt, bestätigt und ins Register eingetragen werden.

Das eigentliche RTN Zulassungsverfahren wurde abgeschafft!

Darüberhinaus hat das Rostechnadsor (RTN) die Aufgabe, erhalten ausgestellte Zertifikate zu prüfen und bei Verstößen gegen die Zertifizierungsrichtlinien zu annullieren.

Das Föderale Gesetz ist seit seiner offiziellen Verkündung ab 03. Juli 2013 gültig.

Die meisten durch dieses Gesetz eingeführten Änderungen sind ab dem 01. Januar 2014 in Kraft getreten.

Ab dem 01.01.2014 unterliegen der Expertise über die industrielle Sicherheit nur die Maschinen und Anlagen, die nicht unter die technischen Regelwerke für die Zollunion fallen (№22-FZ vom 15.02.2013). Das heißt, alle Maschinen und Anlagen, die nach den technischen Regelwerken für die Zollunion (TR ZU) ein Zertifikat bzw. eine Deklaration erhalten haben, benötigen keine besondere Zulassungen oder Bescheinigungen mehr, um in Betrieb genommen zu werden.

Ausstellung der industriellen Expertise (RTN):

Es gibt Unternehmen in Russland, die nach wie vor eine RTN-Zulassung verlangen.

Für die Erzeugnisse, die nicht unter technische Regelwerke für die Zollunion fallen, besteht die Möglichkeit, eine Expertise der industriellen Sicherheit auszustellen und bei der RTN-Behörde registrieren zu lassen.

Die Expertise wird durch eine lizensierte Stelle erstellt und nach Abschluss bei der RTN-Behörde eingereicht.

Im Anschluss wird die Bestätigung der Expertise ins Register eingetragen und kann verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausarbeitung der einzureichenden Dokumente ca. 4 Wochen benötigt werden.

Wir prüfen gerne ob Ihre Erzeugnisse unter die Zulassungspflicht in Russland fallen.

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Olga Zimmer
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Tatjana Greger
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