Der Gesetzgeber in Kasachstan schreibt vor, dass kalibrier- und eichpflichtige Messmittel für den Einsatz in Kasachstan vom "GostStandart-KasInMetr " (ГостСтандарт-КазИнМетр) registriert und zugelassen werden müssen.
Laut Gesetz Nr. СТ РК 2.30-2007 «Порядок проведения метрологической аттестации средств измерений» über die Durchführung von metrologischen Zulassungen, müssen Messmittel, die in Betrieben der staatlichen Überwachung unterliegen, geprüft, zugelassen und ins staatliche Messmittelregister eingetragen werden.
Dabei gilt zu beachten, dass selbst bei Ausschreibungen (Tender) Messmittelzulassungen- in Kasachstan als ein Bestand der Dokumentation verlangt werden. Es kommt häufig vor, dass Bewerber ohne die Messmittel-Zulassung in Kazachstan nicht weiter berücksichtigt werden.
Bereiche der staatlichen Überwachung sind z.B.
Die Messmittel – Zulassung wird entweder für einen Vertrag (im Vorfeld bestimmte Anzahl von Geräten) oder für eine Serie mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und kann im Anschluss verlängert werden.
Die Art und der Umfang der notwendigen Dokumentation hängen von der Art der Geräte ab und können bei Interesse zur Verfügung gestellt werden.
Wir prüfen gerne ob Ihre Erzeugnisse unter die Zertifizierungspflicht in Kasachstan fallen.
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