TR ZU 017/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit der Erzeugnisse der Konsumgüterindustrie

Geltungsbereich

Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 gilt für die Produkte der Konsumgüterindustrie:

- Textilien;

- Bekleidungsartikel und gestrickte Waren;

- Bodenbeläge und Teppichwaren der maschinellen Anfertigung;

- Lederwaren und Kurzwaren;

- Filz, Wollfilz und Vlieswaren;

- Schuhe;

- Pelz und Pelzwaren;

- Leder und Lederwaren;

- Kunstleder;

 

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

 

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Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
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