TR ZU 009/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten

Artikel 1. Einsatzbereich

1. Dieses technische Regelwerk der Zollunion (weiter ZU) erstreckt sich auf das auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten von ZU in Gebrauch gekommene Parfüm-Kosmetikprodukte in Konsumverpackung.

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Regelwerk in deutscher Sprache benötigen, sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die übersetzten Teile des Regelwerkes gerne zur Verfügung.

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Tatjana Greger
Dipl. Betr. Wirtin
Leitung Zertifizierung
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