TR ZU 003/2011

Dieses Regelwerk beschreibt die Sicherheit der Bahninfrastruktur

Artikel 1. Anwendungsbereich

1. Das vorliegende technische Regelwerk der Zollunion (weiter im Text als ZU bezeichnet) erstreckt sich auf die Infrastruktur des Eisenbahntransportes, darunter von öffentlichem und nichtöffentlichem Eisenbahntransport (weiter im Text als Eisenbahntransportinfrastruktur bezeichnet).

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Olga Zimmer
Schulungsleiterin Projektmanagement Zertifizierung
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