TR ZU 037/2016 verbietet den Inhalt von gefährlichen Stoffen in elektronischen Geräten

TR CU 037/2016 „Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten“ (ТР ТС 037/2016) tritt am 1. März 2018 in Kraft.

Diese TR verbieten oder begrenzt den Inhalt von gefährlichen Stoffen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und weitere in der Elektrotechnik und Elektronik ähnlich der RoHS.

Die Konformitätsbewertung von Produkten der Elektrotechnik und der Funkelektronik erfolgt in Form einer Erklärung. Hersteller und Importeure von Elektrogeräten zum Kochen, Reinigen von Räumen, Computern, Kopierern und anderen Produkten, die in der Liste der Produkte gemäß der TR ZU (CU TR) aufgeführt sind, müssen eine Deklarierung durchführen lassen.

Es wurde eine Übergangsfrist festgelegt, damit sich Unternehmen systematisch auf Änderungen vorbereiten können. Bis zum 1. März 2020 ist das Inverkehrbringen von Produkten ohne Deklaration nach TR ZU (CU TR) 037/2016 gestattet.

Für ausführliche und detaillierte Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Ihre persönlichen Ansprechpartner freuen sich Ihnen helfen zu können!