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| Einführung des Zertifizierungssystems und Reformierung |
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 Aus Gründen des Verbraucherschutzes führten die russischen Behörden erstmals 1989 vorläufige Vorschriften zur Qualitätssicherung, der in Russland hergestellten und vertriebenen Produkte ein. Anfang der 90-er Jahre wurden diese Vorschriften in Kraft gesetzt. Dadurch entstand die rechtliche und technische Grundlage zur Schaffung des nationalen Zertifizierungssystems. Ab 1992 wurden diese Vorschriften in der Praxis umgesetzt. Es besteht Zertifizierungspflicht für Waren, die in die Russische Föderation eingeführt werden. Diese Zertifizierungspflicht ist vergleichbar mit der Typbezogenen EMV Prüfung durch externe akkreditierte Unternehmen. Wie auch für die EMV müssen für die Gost-R Zertifizierungen die Erzeugnisse geprüft und begutachtet werden. Die Prüfungen und Begutachtungen werden von zwei verschiedenen Instanzen durchgeführt. Die Erzeugnisse werden von Laboratorien geprüft und von Zertifizierungsgesellschaften auf ihre Konformität bewertet. Die Laboratorien sowie die Zertifizierungsgesellschaften haben immer ein begrenztes Sachgebiet, in dem sie arbeiten dürfen. Das Sachgebiet wird in einem aufwendigen Akkreditierungs-Prozess festgelegt. Die Akkreditierung wird vom Russischen Gosstandart (Föderale Agentur für technische Regulierung und Metrologie) durchgeführt. Die Akkreditierungen haben eine Gültigkeit von vier Jahren.
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| Zertifizierungsprozess |
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Zuerst werden die Erzeugnisse im Laboratorium geprüft. Je nach Anforderung werden verschiedene Prüfberichte erstellt. Diese werden nach Fertigstellung der Zertifizierungsgesellschaft weitergereicht. Der Experte der Zertifizierungsgesellschaft prüft die Prüfergebnisse und entscheidet, ob ihm diese ausreichen, um ein Zertifikat auszustellen. Bei einer positiven Entscheidung des Experten werden die Zolltarifnummer und der Code OKP (Russische Produktklassifikation) bestimmt. Daraufhin wird ein Vordruck des Zertifikats an den Auftraggeber gesandt. Dieser prüft die Information und bestätigt diese. Mit der Bestätigung des Vordrucks ist i. d. R. die Zertifizierung abgeschlossen.
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| Anwendung |
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Für zertifizierte Produkte besteht eine Kennzeichnungspflicht. Es muss auf der Verpackung, auf dem Typenschild oder in der Begleitdokumentation das Gost-R Logo abgebildet werden.
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Für den Export nach Russland ist das Zertifikat ein wichtiger Bestandteil der Exportpapiere. Es ist wichtig, entweder das Original Zertifikat oder eine beglaubigte Kopie mit zu senden. Es werden nur Kopien von einem in Russland zugelassenen Notar oder der Zertifizierungsgesellschaft akzeptiert. Die russischen Zollbeamten haben die Pflicht, die Zertifikate bei der Einfuhr zu kontrollieren und ggf. die Ware solange im Zolllager festzuhalten, bis der Nachweis der Zertifizierung vorliegt. Oft genügt ein Schreiben der Zertifizierungsstelle. Außer der Gost-R Zertifizierung gibt es weitere Zertifizierungen und Zulassungen. Auch hier gilt: Vor dem Vertragsabschluss prüfen, welche Zertifikate und Zulassungen die russischen Behörden fordern können. 
Im russischen Innenmarkt stellen die Zertifikate ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar, welches eine nicht zu unterschätzende Werbewirkung erzielt. Das Zertifikat wird vom Endverbraucher als Ausdruck hoher Qualität wahrgenommen. Bei Maschinen und Anlagen müssen bei der Inbetriebnahme alle Zertifikate vorliegen. Ohne diese darf eine Produktionsstätte nicht in Betrieb genommen werden. |
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| Reform des Zertifizierungssystems der Russischen Föderation |
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In der Russischen Föderation wurde 2003 mit dem "Föderalen Gesetz über die Technische Regulierung" auf die globalen Anforderungen der Wirtschaft reagiert. Ziel war und ist es, die technische Gesetzgebung und die technische Regulierung ähnlich dem europäischen System der Harmonisierung in Normung und Gesetzgebung aufzubauen, damit die privatrechtliche Normung und die staatliche Gesetzgebung in Einklang stehen.
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Die Reformschritte: |
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- Erstellung Technischer Reglements als gesetzliche Grundlage, in denen die minimalen Pflichtanforderungen festgelegt sind.
- Anpassung der Normen an internationale und europäische Standards
- Entwicklung eines Systems der freiwilligen privatwirtschaftlichen Standardisierung
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Ziele der Reform: |
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- Liquidation der Hindernisse in Form von unbegründeten administrativen Barrieren für die Entwicklung der Industrie (vor allem, der überschüssigen staatlichen Normierung)
- Abschaffung der Beschränkungen für den technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung (aufgrund der obligatorischen Forderungen der Normen)
- Entwicklung der Unternehmerinitiative, einschließlich der aktiven Einbeziehung der Hersteller in Normungsprozesse
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| Übergangsprozess von GOST-R Zertifizierung zur TR Zertifizierung |
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- Bestehende GOST-R Zertifikate bleiben in der Gültigkeit erhalten.
- Bei Serienzertifikaten wird durch die Standardbehörde empfohlen das GOST-R Zertifikat mit Inkrafttreten des TR in ein TR Zertifikat umzuschreiben, die Laufzeit bleibt unverändert bestehen.
- Bei vertragsbezogenen Lieferungen ist der Zeitpunkt der Lieferung und des Inverkehrbringens entscheidend. Hier gilt die jeweils aktuelle gesetzliche Anforderung.
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Wichtig ist die Abstimmung vor Lieferung mit Ihrem Kunden sowie dem Zertifizierungspartner.
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| Technische Regulierung: aktuelle Änderungen |
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- Seit 02/2010 gilt die neue Auflistung der zertifizierungs-und deklarierungspflichtigen Erzeugnissen für den GOST-geregelten Bereich.
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Mit dem Föderales Gesetz Nr. 385 vom 30.12.2009 Über die Änderungen des Föderalen Gesetzes "Der technischen Regulierung" wurde auf persönlichen Antrag des russischen Präsidenten Dmitry Medvedev die ursprüngliche Frist zur der Einführung des Systems bis 2010 aufgehoben und:
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- Vereinfachung des Verfahrens zur TR-Einführung/Änderung in Russland (Ministerium für Industrie und Handel, ROSTECHREGULIROVANIE)
- Anwendung der internationalen/ausländischen Normen und Richtlinien ist erlaubt (offizielle Übersetzung, Expertise durch die Standardbehörde, Registrierung im staatlichen Standard-Informationsdepot)
- Erarbeitung von weiteren TRs ohne Fristbegrenzung
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Durch die neu geschaffene Zollunion zwischen den Ländern Russland, Weißrussland und Kasachstan sind weitere Reformen der Nationale Zertifizierungssysteme geplant.
In unseren Newsletter informieren wir Sie gerne über alle Änderungen im Zusammenhang mit der Zertifizierung.
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Gern prüfen wir kostenfrei und unverbindlich ob Ihre Erzeugnisse unter die Zulassungspflicht fallen. Senden Sie uns dazu unser ausgefülltes Anfrageformular zu oder nehmen einfach telefonisch Kontakt mit uns auf.
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