Seit 2009 sind wir Mitglied der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) |
|
|
Wichtige Meldung für alle Unternehmen mit einem Hygienezertifikat ! |
|
|
|
Wir stellen vermehrt fest, dass viele Unternehmen im Besitz von gefälschten bzw. manipulierten Hygienezertifikaten sind. Es gibt unseriöse Unternehmen die mit billigen Angeboten locken, die Anträge manipulieren und beim russischen Gesundheitsministerium einreichen. Nach Ausstellung werden die Produktbezeichnungen entfernt und die bestellten Bezeichnungen der Produkte eingetragen. Nach Rücksprache mit betroffenen Unternehmen wurde uns Bekannt, dass es sich um russische- aber auch um deutsche Anbieter von Zertifizierungsleistungen handelt. So haben sich viele Unternehmen unbewusst zu Mittätern bei Urkundenfälschung gemacht. Es ist ja bekannt das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Da wir einen Zugriff auf das Register des russischen Gesundheitsministeriums haben, können wir für Sie jedes Hygienezertifikat, selbstverständlich kostenfrei, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter! |
|
Verschärfung der Überwachung von Industrieausrüstungen |
|
|
|
Nach dem Unglück im größten russischen Wasserkraftwerk hat die russische Regierung Verschärfungen in der Überwachung von potentiell gefährlichen Produktionsstätten, energieerzeugende Ausrüstungen, Maschinen und Anlagen beschlossen. Laut dem Pressedienst der Regierung ist dieser Beschluss vom Ministerpräsident der Russischen Föderation Vladimir Putin unterzeichnet worden. Das Ministerium für Industrie und Handel Russlands sowie interessierten föderalen Exekutivorgane wurden beauftragt, innerhalb von drei Monaten einen Entwurf einer Liste mit Maschinen und Anlagen vorzubereiten, die bei der Konformitätsbewertung, bei der Einfuhr auf das Zollgelände der Russischen Föderation, besonders geprüft werden müssen. Dies führ dazu dass das russische Rostechnadzor bei der Ausstellung der RTN Zulassungen die eingereichten Dokumente wesentlich länger prüft und somit die Ausstellung dieser erheblich verzögert wird.
Die technischen Vorschriften treten ein Jahr nach der offiziellen Veröffentlichung des Dekrets in Kraft.
Verordnung vom 15. September 2009 N 753, über die Genehmigung der technischen Vorschriften über die Sicherheit von Maschinen und Geräten |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass die russische Regierung die MwSt. erlassen hat, die Mehrwertsteuervorteile beziehen sich auf die Ausrüstung, Zubehör und Ersatzteile, die nicht in Russland produziert werden. Im November 2008 wurden im Steuergesetzbuch der RF Änderungen vorgenommen, welche besagen: die Mehrwertsteuervorteile bei der Einfuhr von Maschinen und Ausrüstungen, die als Sacheinlage auf das Stammkapital vorgesehen sind, aufzuheben. Gleichzeitig werden neue Vorteile bei der MwSt.-Entrichtung für einzelne Kategorien in der Technologieausrüstung eingeführt. In diesem Zusammenhang hat die russische Regierung ein neues Verzeichnis von Technologieausrüstungen erstellt, bei deren Einfuhr in die Russische Föderation keine MwSt. erhoben wird. Am 30. April 2009 wurde die Regierungsverordnung Nr. 372 «Über die Annahme des Verzeichnisses für technische Ausrüstungen (darunter des Zubehörs und der Ersatzteile dieser), die nicht in der Russischen Föderation produziert werden und die bei der Einfuhr nicht mit der MwSt. besteuert werden» erlassen. Die Verordnung wurde am 12. Mai veröffentlicht und tritt am 20. Mai in Kraft. Entsprechend dem Steuerkodex sollen die neuen Bestimmungen ab dem 1. Juli 2009 in Kraft treten. Die Online-Fassung obiger Verordnung und das Ausrüstungsverzeichniss sind auf der offiziellen Webseite der „Rossijskaja Gazeta“: http://www.rg.ru/2009/05/12/analog-dok.html abrufbar. Die neue Regelung zieht eine ganze Reihe von Änderungen nach sich und wirft somit wieder mehr Fragen auf. Das neue Ausrüstungsverzeichnis stellt eine wesentlich verkleinerte Kopie des früheren Verzeichnisses dar. Mehrere Warenpositionen wurden ausgeschlossen, wie z.B.: industrielle Klimasysteme, Kühlausrüstungen, diverse Hebevorrichtungen, Gabelstapler, Förder- und Fließbänder, Werkzeugmaschinen zur Metallbearbeitung, Zerkleinerungs- und Mischmaschinen, Rechner, Kontroll- und Messausrüstung u.v.m. Die jeweiligen Ausrüstungsarten sind noch genauer definiert als es bislang der Fall war. Das alte Verzeichnis war im Wesentlichen auf Warengruppen aufgebaut, wobei die ersten vier Ziffern die Warennomenklaturcodes darstellten. Auf keine der Ausrüstungen, die zu diesen Warennummern zählten, fiel die Einfuhrumsatzsteuer an. Das neue Warenverzeichnis enthält die vollständigen zehnstelligen Warencodes nach TN WED (Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit) Russlands. In dem neuen Verzeichnis sind weniger Ausrüstungen aufgeführt, die von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. (Quelle AHK) Die vollständige Liste kann von Gostnorm AG kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
|
Hannover Messe 2009. Wir sind dabei!!! Besuchen Sie uns vom 20.-24. April.
Sie finden uns in der Halle 3 Stand D46. Falls Sie Eintrittskarten benötigen, sprechen Sie uns an. |
|
|
|
|
|
<< Start < Prev 1 2 Next > End >>
|
|
Page 1 of 2 |