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Unsere Ansprechpartner
Hier sehen Sie Bilder und Kontaktmöglichkeiten unserer Ansprechpartner.
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| Negativbescheinigung Export Russland |
| Die russische Zollkommission veröffentlicht alles halbe Jahr eine Liste von Gütern, die das Einfuhrzertifikat Gost-R benötigen, – gegliedert nach Zolltarifnummern. Erzeugnisse, die in dieser Auflistung nicht auftauchen, brauchen dennoch ein Formular – die so genannte Negativbescheinigung – für den Export nach Russland. Diese Negativbescheinigung dient als Nachweis für die nicht erforderliche Zertifizierungspflicht für den Export nach Russland. Verlangt wird diese Negativbescheinigung beim Export der Ware an der Zollstelle nach Russland. Die Ausstellung einer Negativbescheinigung bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht trotzdem andere Zertifikate für den Export Ihrer Erzeugnisse nach Russland benötigen. Hierzu genau wie zu den einzelnen Schritten der Zertifizierung können wir Sie ausführlich beraten. Die Ausstellung der Bescheinigung nimmt in der Regel eine Woche in Anspruch. Es existieren zwei Varianten der Negativbescheinigung. Die Gültigkeit der ersten, vertragsgebundenen Version erlischt nach erfolgtem Export nach Russland, während die zweite Version benötigt wird, um Güter innerhalb der russischen Föderation weiter vertreiben zu können. |