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Unsere Ansprechpartner

Hier sehen Sie Bilder und Kontaktmöglichkeiten unserer Ansprechpartner.
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Marianne Meerson
Zertifizierung RU, Weißrussland, UA
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meerson@gostnorm.de
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Zertifizierung RU, Weißrussland, UA
ICQ: 633422060

+49 (0) 2432 93478 -13

zimmer@gostnorm.de

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Sergej Iwachnenko
Zertifizierung RU, KZ, UA
ICQ: 435010874

+49 (0) 2432 93478 -0

iwachnenko@gostnorm.de
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Rachel Wedel
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ICQ: 427355333

+49 (0) 2432 93478 -14

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Hygienezertifizierung



Seit dem 1. Juli 2010 ist der Zollunionkodex zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland in Kraft getreten. Zu diesem Zweck, wurde unter anderen auch die Hygienezertifizierung reformiert und tritt am 01.01.2012 in Kraft. Somit verlieren alle Hygienezertifikate die nach der alten Verordnung ausgestellt wurden ihre Gültigkeit.

Zwischen den Ländern der Zollunion wurde ein einheitliches Verzeichniss von Waren erstellt die nach der neuen Vorschrift zertifiziert werden müssen. Im diesem Zusammenhang werden seit Mitte des Jahres 2010 keine Anträge auf die Erteilung eines Hygienezertifikates (sanitätsepidemiologischen Zertifikaten) mehr angenommen.

Nach der neuen Verordnung werden zwei Dokumente zur Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen der Verordnung ausgestellt.


1. Staatliche Hygiene-Registrierung

Das Zertifikat wird von Rospotrebnadzor erstellt und ist in den drei Ländern der Zollunion unbefristet gültig.

Diese Registrierung ist u.a. für folgende Produktgruppen vorgeschrieben:
  • Kosmetikerzeugnisse
  • Lebensmittelzusatzstoffe
  • Verpackungsmaterial für Lebensmittel
  • Bekleidung für Kinder und Kleinkinder
  • Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel
Die Erstellung der staatlichen Hygiene-Registrierung, dauert i.d.R. 20 - 60 Werktage.


2. Konformitätsprüfung oder auch Expertise genannt

Die Expertise bescheinigt, dass Ihre Erzeugnisse entsprechend den hygienischen Vorschriften von Russland hergestellt werden.

Beide Zertifikate sind solange gültig wie das jeweilige Produkt unter der erfassten Bezeichnung produziert und vertrieben wird.
Die Erstellung der Expertise, dauert i.d.R. 14-21 Werktage.


Gern prüfen wir kostenfrei und unverbindlich ob Ihre Erzeugnisse unter die Zulassungspflicht fallen. Senden Sie uns dazu unser ausgefülltes Anfrageformular zu oder nehmen einfach telefonisch Kontakt mit uns auf.

Klicken Sie hier um unsere Online Anfrage auszufüllen.
 

FAQ GOST R

Die Beglaubigungen mit einer Dauer von 4 Jahren führt der russische Gosstandart durch. Es gibt vertragsbezogene Gost R Zertifikate und solche, die 1-3 Jahre gültig sind. Auf unserer Homepage können Sie sich informieren, welches Zertifikat für Sie in Frage kommt.

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