
Rostechnadzor-RTN-Zulassungen werden von der Russischen Föderalen Industrie-überwachungsbehörde (ehem. Gosgortechnadzor GGTN) erteilt. Diese ist für die Entwicklung und Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards zuständig.
Die Rostechnadzor Zulassung ist eine Betriebsgenehmigung und wird für Maschinen und Anlagen, von denen potenzielle Gefahr ausgeht oder wenn diese z.B. unter Tage, in Hüttenwerken oder Petrochemischen Produktionsstädten aufgestellt werden, ausgestellt.
Die RTN- Zulassung ist z.B. vorgeschrieben bei Produktions-Anlagen/-Stätten, Ventilen, befeuerte und unbefeuerte Druckbehälter, Ausrüstungen der chemischen Industrie, Ausrüstungen für Erdöl- und Erdgasförderung, Ausrüstungen für den Bergbau, explosionsgeschützte Anlagen und Ausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Gasnetze, usw.
Für die RTN Zulassung wird eine Expertise von einem Unabhängigen Laboratorium erstellt. Im Anschluss daran werden alle Dokumente beim Rostechnadzor eingereicht. Die Produktbezogenen Dokumente und die Expertise werden von Experten geprüft. Der Experte entscheidet, ob die Sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten wurden und erstellt, beim positiven Befund, ein offizielles Schreiben. Dieses Schreiben enthält den positiven Befund und ist i.d.R. schon ausreichend, um Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen zu können. Im Anschluss wandern die Dokumente durch die Abteilungen vom Rostechnadzor bis diese nach ca. 1-2 Monaten beim Stellvertreter des Direktors ankommen.
An dieser Stelle wird die Zulassung unterschrieben und an den Kunden versandt.
Die Voraussetzung für die RTN- Zulassung ist ein GOST-R Zertifikat.
Diese Genehmigung muss vor der Inbetriebnahme erworben werden.
Die Zulassung kann Vertragsbezogen oder mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt werden.
Die Durchführung der RTN- Zulassung dauert ca. 2- 3 Monate.
Benötigte Dokumente sind Produktabhängig/ auf Anfrage
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Seit den 01.02.2010 muss der Antragsteller eine Gebühr i. H. v. 2000 Rub. direkt an den Rostechnadzor bezahlen. Dieser Überweisung kann nicht von einem Dritten, auch nicht mit Vollmacht, getätigt werden.